Anfrage Nr. 15-1936/2019:
Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Mit Beschluss vom 20.12.2018 (Drs.: 2983/2018) hat der Rat mit der Mehrheit seiner Mitglieder die die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbau- beitragssatzung) vom 19.03.1992 zum 01.01.2019 beschlossen.
Für Baumaßnahmen, bei denen sämtliche Rechnungen bis zum 31.12.2018 vorgelegen haben und somit eine sachliche Beitragspflicht entstanden ist, gilt die Straßenausbau- beitragssatzung. Sie werden innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist (bis spätestens zum 31.12.2022) abgerechnet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Nach welcher Grundlage richtete sich die Festlegung des Stichtages?

2. Könnte der Stichtag auf ein Datum vor der Beschlussfassung des Rates verlegt oder einzelne straßenbauliche Maßnahmen wie z.B. das gesamte GiB-Programm rückwirkend von der Satzung ausgenommen werden?