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Grunderneuerung der Gernsstraße zwischen Sutelstraße und Böckerstraße
Antrag,
der Grunderneuerung der Gernsstraße zwischen Sutelstraße und Böckerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind bei dem Projekt nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 134.000,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 134.000,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 243.000,00 € | 2.6300.950000.7-080 | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 8.720,00 € | -Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 243.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 8.720,00 € | |
Finanzierungssaldo | -109.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -8.720,00 € | |
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 243.000,00 € und stehen unter der Haus-
haltsstelle 2.6300.950000.7-080 im Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Bezeichnung: Bau von Straßen gemäß Beitragssatzung - Tiefbau -
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße gilt als Innerortsstraße.
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Die Gernsstraße befindet sich in Ihrer gesamten Länge in einem technisch sehr schlechten Zustand. Die Straße weist neben dem sehr schlechten Allgemeinzustand zahlreiche großflächige wieder hergestellte Aufbrüche auf. Die Befestigung entspricht nicht den heutigen Ansprüchen. Im Rahmen der regelmäßigen Straßenunterhaltung kann die Verkehrssicherheit aufgrund des schlechten Straßenzustandes mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden.
Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung erforderlich, um die Straße heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
Der erste Bauabschnitt zwischen Böckerstraße und Im Heidkampe wurde bereits für eine Grunderneuerung freigegeben.
Im zweiten Bauabschnitt soll der Bereich zwischen Sutelstraße und Böckerstraße erneuert.
(siehe Anlage 1)
2. Beschreibung des Vorhabens
Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Die Gehwege erhalten eine Breite zwischen 2,00 m und 3,50 m. Sie werden mit Betonplatten (40/40 cm) befestigt. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 und wird bituminös befestigt. Zwischen Böckerstraße und Reineckeweg werden beidseitig Parknischen angeordnet. Im Bereich zwischen Sutelstraße und Reineckeweg werden an der südlichen Straßenseite Parknischen angeordnet. Die Parknischen werden mit Blaubasaltgroßpflaster befestigt. Die Einmündung in den Reineckeweg wird als Gehwegüberfahrt ausgeführt.
Im Bereich der Einmündung in die Sutelstraße werden die Eckausrundungen vorgezogen, um illegales Beparken zu verhindern und gleichzeitig die Querbarkeit der Straße zu verbessern. Durch diese Maßnahme wird insbesondere die Übersichtlichkeit der Straße für Kinder, die queren wollen und nicht über parkende Autos hinwegsehen können, deutlich erhöht.
Eine Verbesserung der Straßenraumgestaltung durch die Pflanzung von Bäumen ist aufgrund zahlreicher im Untergrund verlegter Leitungen nicht möglich.
Die Beleuchtung der Straße wird im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme ebenfalls erneuert. Die Leuchten werden zukünftig dichter am Fahrbahnrand und damit mehr in Straßenmitte angeordnet, so dass die Straße zukünftig gleichmäßiger ausgeleuchtet werden kann.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. Kosten / Finanzierung
Die Kosten des 2. Bauabschnittes dieser Baumaßnahme betragen ca. 243.000, - €. Die Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-080 für die Grunderneuerung von Straßen zur Verfügung. Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.
4. UVP
Durch die Grunderneuerung wird die technische und städtebauliche Qualität der Verkehrsflächen und damit das gesamte Erscheinungsbild der Straße verbessert. Zusätzliche Flächen werden nicht versiegelt.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Ausbaumaßnahme nicht aus.
Wegen Geringfügigkeit wurde auf eine UVP verzichtet.
5. Bauzeit / Bauablauf
Mit der Maßnahme soll Ende 2004 / Anfang 2005 begonnen werden. Eine Abstimmung über den detaillierten Ablauf der Baumaßnahme erfolgt mit den Leitungsverwaltungen und den ausführenden Firmen. Über die Baumaßnahme, den Bauablauf und die Bauzeiten im Detail sowie mögliche Ansprechpartner während der Bauzeit erhalten die Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn eine Anliegerinformation.
66.41
Hannover / 20.09.2004