Drucksache Nr. 15-1934/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Informationspolitik der Bauverwaltung
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.17.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1934/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Informationspolitik der Bauverwaltung
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.17.

Im Vorfeld der Baumaßnahme des Stadtentwässerungsamts in Wettbergen ist es zu erheblichen Ungereimtheiten bei der Information gekommen. Die Informationspolitik war desolat. Letztlich war erst durch Einschalten der Rathausspitze die Lage zu klären. Besonders bedenklich war hier der Umstand, dass die Mitglieder des Bezirksrats nicht vorab informiert wurden. Auf Fragen von Bürgern konnte niemand eine Information über die aufgestellten Verkehrsschilder geben. Hier wurde durch die Verwaltung der Politikverdrossenheit Vorschub gegeben. Erst nach vielen Telefonaten, E-Mails und Gesprächen konnte nach Baubeginn eine Klärung herbeigeführt werden. Somit konnten Fragen zumindest zum Teil beantwortet werden.

Die nachfolgenden Versuche der Verwaltung die Verschleppung zu begründen (besonders von 18.62) waren wenig Effizient.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Warum wurde der Bezirksrat nicht in der Sitzung am 02.07.2020 informiert und wo liegen in diesem Fall die Verantwortlichkeiten?
  2. Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung unternommen, um die Bezirksräte zukünftig schneller zu informieren?

Zu 1.
Zur Erläuterung: Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Kanalbaumaßnahme der Stadtentwässerung Hannover. Die Baumaßnahme wurde ausgelöst durch die Neubebauung eines Grundstücks, wodurch ein Schmutzwasserkanal, ein Regenwasserkanal und Hausanschlüsse neu gebaut werden mussten, um das Grundstück anschließen zu können.
Die Verkehrsführung wurde mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Die Erstellung von gesonderten Drucksachen ist in solchen Fällen nicht vorgesehen.

So wurden:
· eine Anliegerinformation an die betroffenen Bürger*innen herausgegeben,
· eine Pressemitteilung verschickt sowie
· ausführlich alle Fragen beantwortet.

Anlieger hatten sich mit E-Mail vom 14.07.2020 an die Landeshauptstadt Hannover gewandt. Diese Anfragen wurden zunächst irrtümlich an den falschen Adressaten weitergeleitet und sind bei Stadtentwässerung Hannover erst am 22.07.2020 eingegangen. Darauf hat die Stadtentwässerung Hannover noch am gleichen Tag unmittelbar reagiert. Alle gestellten Fragen (z.B. zum Bauablauf, Lagerung von Betonrohren/Baumaterial wurden persönlich per Telefon, E-Mail sowie im Rahmen eines Ortstermins (TN: Anlieger und Vertretung der Stadtentwässerung Hannover) zur großen Zufriedenheit beantwortet. Gleichwohl nutzen wir die Gelegenheit, das Informationssystem rund um Baumaßnahmen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Zu 2.
Soweit die Federführung bei Baumaßnahmen der Stadtentwässerung Hannover obliegt, werden bei relevanten Baumaßnahmen folgende Informationsmaßnahmen durchgeführt:

a) Mindestens 14 Tage vor Beginn von Baumaßnahmen werden die Anlieger ausführlich durch schriftliche Anlieger-Informationen an deren Adresse (siehe Anlage) informiert.
b) Zeitgleich wird eine Presse-Information herausgegeben.
c) Auf der Internetseite der Stadtentwässerung wird über aktuelle Baumaßnahmen informiert.
d) Bürger*innen können uns jederzeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail ansprechen und erhalten kurzfristig ausführliche Informationen. Unsere Störungsstelle/Leitwarte ist 24 Std. am Tag besetzt.