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Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. Dafür zu sorgen, dass die Verursacher der Beschädigungen der Fußwegflächen im
Bereich der Jakobistraße (durchgeführte Leitungsarbeiten) die Schäden unverzüglich
beseitigen.
2. Zu prüfen, ob eine Verbesserung des Fußwegbelages, ein Ersatz für die
Teerbeschichtung möglich ist, welche Kosten dabei entstehen würden und ob die
Verursacher die Kosten übernehmen würden bzw. ob beide Seiten (Verursacher und
LHH) sich die Kosten anteilig aufteilen könnten.