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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ist die Deichsicherheit gewährleistet?
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.09.2021
TOP 6.2.1.
Prognosen zufolge werden Starkregenereignisse in Zukunft häufiger vorkommen. Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Ricklinger Deich noch die erforderliche Sicherheit aufweist.
Auf die Anfrage 15-2001/2015 hatte Verwaltung geantwortet, dass die Deichflächen mindestens 1x pro Jahr gemäht werden. Sträucher würden im Zuge der Mahd mit entfernt.
Auf die Anfrage 15-2510/2017, in der es um das Deichstück im Bereich der Wohnge- meinschaft „Am Deichhof“ geht, antwortete die Verwaltung, dass der Bewuchs eine Größe angenommen hat, die zukünftig einen negativen Einfluss auf die Standsicherheit des Deiches nicht mehr ausschließen lässt und dass ein Gespräch mit den Eigentümer*innen erfolgen soll, um Rückschnitt bzw. Entfernung des Bewuchses umzusetzen. Diese Maßnahme ist inzwischen erledigt.
Aktuell besteht die Sorge, dass durch vermehrt auftretende Erdgänge z.B. von Maulwürfen und Wühlmäusen sowie durch hoch wachsende Pflanzen die Deichsicherheit gefährdet ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Zur Deichpflege:
1 a. Ist die 2015 getroffene Aussage noch gültig bzw. sind die Intervalle – insbesondere in Bezug auf deichgefährdendes Buschwerk und vorhandene Erdgänge – noch ausreichend?
1.b. Bedeutet die 2017 gegebene Antwort, dass bei Pflegemaßnahmen auf dem Deich nicht generell auf die angrenzenden Gefahrenquellen geachtet wird und Hinweise aus der Bevölkerung erforderlich sind?
2. Zur Deichsicherheit:
2.a. Ist der Deich sicher, d. h. sind wir für schwere Unwetter gewappnet?
2.b. Falls nein, welche Maßnahmen sind erforderlich?
Antwort:
Zu 1 a: Die Aussage von 2015 ist noch gültig. Die Deichflächen werden mindestens 1x pro Jahr - abhängig von der Witterung und der sich daraus entwickelnden Vegetation ggf. auch häufiger - gemäht. Jährlich findet darüber hinaus mindestens eine Deichbegehung gezielt statt, in der auf deichgefährdendes Buschwerk sowie vorhandene Erdgänge geachtet wird.
Zu 1 b: Nein. Bei Pflegemaßnahmen auf dem Deich und bei den oben unter „Zu 1a“ genannten jährlichen Deichbegehungen wird selbstverständlich auf angrenzende Gefahrenquellen geachtet. Mit den jährlichen Begehungen und der regelmäßigen Mahd werden grundsätzlich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Deichunterhaltung erfüllt. Und selbstverständlich ist die Verwaltung auch häufiger im Jahr am Deich unterwegs, um sich ein Bild von der Situation und insbesondere des Bewuchses zu verschaffen und ggf. tätig zu werden. Natürlich werden auch gerne gezielte Hinweise aus der Bevölkerung entgegengenommen, da Problempunkte an einem solch langen Linienbauwerk sich ggf. unterjährig erst entwickeln oder auch mal übersehen werden können.
Zu 2 a und 2 b: Ja. Durch die Unterhaltungsmaßnahmen des Fachbereich Tiefbau werden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Deichunterhaltung erfüllt. Damit ist die Sicherheit des Deichs gewährleistet. Diese Sicherheit bietet planmäßig Schutz bis zu einem Hochwasser, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt,
einem sogenannten HQ100.
Aber auch auf Extremereignisse, die über ein HQ100 hinausgehen und den Deich überfluten können, ist die Stadt Hannover mit Hochwassereinsatzplänen vorbereitet. Diese beinhalten u. a. Maßnahmen, wie die Einberufung des Katastrophenschutzstabes und die Ausrufung des Katastrophenfalls durch die Feuerwehr inkl. Anforderung weiterer Einsatzkräfte, z. B. des Technischen Hilfswerks oder der Bundeswehr. In solchen Fällen gehören dazu auch die frühzeitige Warnung der Bevölkerung und Evakuierungsmaßnahmen.