Anfrage Nr. 15-1932/2021:
Ist die Deichsicherheit gewährleistet?

Inhalt der Drucksache:

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Ist die Deichsicherheit gewährleistet?

Prognosen zufolge werden Starkregenereignisse in Zukunft häufiger vorkommen. Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Ricklinger Deich noch die erforderliche Sicherheit aufweist.

Auf die Anfrage 15-2001/2015 hatte Verwaltung geantwortet, dass die Deichflächen mindestens 1x pro Jahr gemäht werden. Sträucher würden im Zuge der Mahd mit entfernt.

Auf die Anfrage 15-2510/2017, in der es um das Deichstück im Bereich der Wohngemeinschaft „Am Deichhof“ geht, antwortete die Verwaltung, dass der Bewuchs eine Größe angenommen hat, die zukünftig einen negativen Einfluss auf die Standsicherheit des Deiches nicht mehr ausschließen lässt und dass ein Gespräch mit den Eigentümer*innen erfolgen soll, um Rückschnitt bzw. Entfernung des Bewuchses umzusetzen. Diese Maßnahme ist inzwischen erledigt.

Aktuell besteht die Sorge, dass durch vermehrt auftretende Erdgänge z.B. von Maulwürfen und Wühlmäusen sowie durch hoch wachsende Pflanzen die Deichsicherheit gefährdet ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Zur Deichpflege:

1 a. Ist die 2015 getroffene Aussage noch gültig bzw. sind die Intervalle – insbesondere in Bezug auf deichgefährdendes Buschwerk und vorhandene Erdgänge – noch ausreichend?

1.b. Bedeutet die 2017 gegebene Antwort, dass bei Pflegemaßnahmen auf dem Deich nicht generell auf die angrenzenden Gefahrenquellen geachtet wird und Hinweise aus der Bevölkerung erforderlich sind?

2. Zur Deichsicherheit:

2.a. Ist der Deich sicher, d. h. sind wir für schwere Unwetter gewappnet?

2.b. Falls nein, welche Maßnahmen sind erforderlich?