Drucksache Nr. 15-1932/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aufpflasterung Hauptstraße/ In der Rehre / An der Kirche
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.16.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1932/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aufpflasterung Hauptstraße/ In der Rehre / An der Kirche
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.16.

Durch die derzeitig stattfindenden Bautätigkeiten auf der Hauptstraße ist der Bereich der Pflasterung massiv beschädigt worden. Die Baummaßnahmen führen zur Aufrüttelung der Pflastersteine, die sicherlich für eine solche Belastung nicht geeignet sind. Dadurch ist die ohnehin laute Lärmbelästigung durch das aneinanderschlagen der Steine noch gesteigert worden, zumal die Rampensteine sich aufzulösen beginnen und der bauliche Zustand als desolat zu bezeichnen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind geplant und bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
  2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind kurzfristig möglich, um eine erste Verbesserung der Situation zu erreichen?
  3. Ist es möglich, durch Einbringen einer Teerdecke eine dauerhafte Lärmentwicklung zu vermeiden?

Antwort

Ein Zusammenhang zwischen der derzeitig stattfindenden Bautätigkeit auf der Hauptstraße und dem Zustand der gepflasterten Fahrbahn kann aus Sicht der Verwaltung nicht hergestellt werden. Das gleiche gilt für die schon länger bestehenden Anfahrschäden an der nördlichen Rampe der Aufpflasterung.

Zu 1.) Maßnahmen zur Reduzierung von Fahrgeräuschen sind nicht geplant. Die zeitnah in den Herbstferien geplante Reparatur der Anfahrschäden an der nördlichen Rampe der Aufpflasterung wird praktisch keine Reduzierung der Verkehrsgeräusche zur Folge haben.

Zu 2.) Zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind nicht möglich. Fahrgeräusche resultieren nicht aus einem „Klappern“ der Steine, sondern aus dem Abrollgeräusch der Reifen auf dem Fahrbahnbelag.

Zu 3.) Asphaltbeläge sind aufgrund ihrer Ebenmäßigkeit und Fugenlosigkeit leise.
Das Abdecken der betreffenden Pflasterbefestigung mit einem Asphaltbelag ist allein schon technisch nicht möglich, da die glatte Oberfläche der Pflasterklinker keinen ausreichenden Haftverbund mit dem Asphalt eingehen kann. Dieses Verfahren wird üblicherweise nur zu zeitlich begrenzten Einsatzzwecken im Reparaturbereich bei Kopfsteinpflasterbelägen angewandt.