Anfrage Nr. 15-1930/2017:
Werterhöhungen bei Baurechtsänderungen

Inhalt der Drucksache:

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Werterhöhungen bei Baurechtsänderungen

In den letzten Jahren hat es u.a. im Stadtbezirk Mitte zahlreiche Bauvorhaben und Baumaßnahmen gegeben, die den Stadtbezirk nachhaltig prägen. Häufig sind Gegenstand der in diesem Zusammenhang stattfindenden Bauverwaltungsverfahren auch Baurechtsänderungen, die den jeweiligen Eigentümern bzw. Berechtigten das Recht einräumen, das Bauvorhaben entsprechend ihres Investitionsbegehrens zu verwirklichen.

Für die maßgeblichen Gremien, durch die die Drucksachen dann laufen und zur Abstimmung stehen (Bezirksräte zur Anhörung, Rat) ist es in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung, dass die Drucksachen ausführliche Informationen darüber enthalten, welchen Wertzuwachs die Baurechtsänderung für die Eigentümer bzw. Berechtigten bedeuten.

In der Vergangenheit wurden die politischen Gremien über die Frage der konkreten Werterhöhung weder im Hinblick auf die Baurechtsänderung beim Brederohochhaus (Erlaubnis zur Schaffung von Wohnraum für 110 Wohneinheiten), noch beim Hotelbau Andreas-Hermes-Platz (Erhöhung der zulässigen Geschosszahl um 7 Stockwerke) noch in anderen Fällen (Sodenstraße, Ohestraße uva.) informiert.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Warum werden diese wichtigen Informationen, die für die Frage der Zumutbarkeit von Bedingungen und Auflagen entscheidend ist, den politischen Gremien auch auf Nachfrage hin nicht erteilt?
2. Ab wann werden diese Informationen automatisch und unaufgefordert zum festen Bestandteil jeder Drucksache, die Baurechtsangelegenheiten betrifft und den politischen Gremien vorgelegt wird?
3. Inwiefern ist in der Vergangenheit von Seiten der jeweiligen Vorhabenträger der Wunsch an die Landeshauptstadt herangetragen worden, die Werterhöhungen bei Baurechtsänderungen nicht zu veröffentlichen?