Drucksache Nr. 15-1929/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kfz-Werkstatt Im Herrloh
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.13.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1929/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kfz-Werkstatt Im Herrloh
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.13.

In der Straße „Im Herrloh“ befindet sich eine Kfz-Werkstatt. In der öffentlichen Straße werden angemeldete und abgemeldete Kraftfahrzeuge, offensichtlich mit Schäden, geparkt. Sehr oft sind Ölverschmutzungen im Straßenbereich sichtbar. Auf dem Betriebsgelände sind viele defekte Kraftfahrzeuge sichtbar aufgestellt. Der Zustand der Fahrzeuge lässt Unfallwagen und ausgesonderte Fahrzeuge vermuten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt?
2. Ist es gesetzlich erlaubt, das abgemeldete Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, und ist eine private Nutzung der öffentlichen Straßenfläche erlaubt oder wird dies in diesem Fall geduldet?
3. Gibt es Möglichkeiten den Geschäftsbetrieb auf die private Fläche zu beschränken und wird die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen?

Antwort

zu 1.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Anschrift „Im Hellerloh“ gemeint ist. Bisher liegen hierzu keine Beschwerden vor.

Zu 2.
Für abgestellte abgemeldete Kfz ist Aha nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig. Die LHH lässt immer dann abschleppen, wenn von dem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Gefahr ausgeht (im Halteverbot abgestellt, verliert Öl usw.). Dies geschieht dann ohne jede Fristsetzung.

Zu 3.
„Im Hellerloh“ ist ein Gewerbebetrieb gemeldet, der den An- und Verkauf von Gebrauchtwagen angezeigt hat. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Daher ist es gewerberechtlich nicht möglich hier Auflagen zu erteilen, um die genannte Beschränkung zu erreichen.