Anfrage Nr. 15-1929/2020:
Kfz-Werkstatt Im Herrloh

Inhalt der Drucksache:

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Kfz-Werkstatt Im Herrloh

In der Straße „Im Herrloh“ befindet sich eine Kfz-Werkstatt. In der öffentlichen Straße werden angemeldete und abgemeldete Kraftfahrzeuge, offensichtlich mit Schäden, geparkt. Sehr oft sind Ölverschmutzungen im Straßenbereich sichtbar. Auf dem Betriebsgelände sind viele defekte Kraftfahrzeuge sichtbar aufgestellt. Der Zustand der Fahrzeuge lässt Unfallwagen und ausgesonderte Fahrzeuge vermuten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt?
2. Ist es gesetzlich erlaubt, das abgemeldete Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, und ist eine private Nutzung der öffentlichen Straßenfläche erlaubt oder wird dies in diesem Fall geduldet?
3. Gibt es Möglichkeiten den Geschäftsbetrieb auf die private Fläche zu beschränken und wird die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen?