Drucksache Nr. 15-1929/2012 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Beschilderung am Fußgängerüberweg Am Listholze/DRK-Pflegeheim
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 17.09.2012
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1929/2012 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Beschilderung am Fußgängerüberweg Am Listholze/DRK-Pflegeheim
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 17.09.2012
TOP 9.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, am Fußgängerüberweg auf der Höhe des DRK-Pflegeheimes Am Listholze in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein Gefahrzeichen nach Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 40 Abs. 6 StVO (laufende Nr. 16, Zeichen 133) samt Zusatzschild „Altenheim“ anzubringen und, soweit bereits vorhanden, dauerhaft dort zu belassen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Beschilderung des Fußgängerüberwegs mit dem üblichen Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg" (Zeichen 350 StVO) sowie der weißen Markierung auf der Fahrbahn ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend.

Eine Zusatzbeschilderung durch Gefahrzeichen im Vorfeld ist nicht angezeigt, da die Aufmerksamkeit ja bewusst auf den Fußgängerüberweg gelenkt werden soll. Dieser bietet allen querenden Fußgängern eine gute Hilfe, um gesichert die Fahrbahn zu überqueren. Eine weitergehende Beschilderung würde dazu beitragen, den Schilderwald zu vergrößern, und wird daher nicht ausgeführt. Die verbesserte Akzeptanz von Verkehrszeichen wird dadurch erreicht, dass deren Zahl auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleibt. Insoweit ist von einer Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger auszugehen, wenn wie beschrieben, nur die Fokussierung auf den Fußgängerüberweg erfolgt.