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Beschleunigung und Begrenzung der Beeinträchtigung durch Fernwärmebaumaßnahmen von enercity
Im Stadtbezirk Mitte führen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung von Fernwärmeanschlüssen teilweise zu erheblichen und länger andauernden Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrsraums sowie der betroffenen Grundstückseigentümer, Anlieger und Gewerbetreibenden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt Hannover, auf eine möglichst kurze Dauer von Fernwärmebaumaßnahmen von enercity im öffentlichen Straßenraum und damit auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Grundstückseigentümern, Anliegern sowie des Fuß-, Rad-, Individual- und öffentlichen Verkehrs hinzuwirken? Welche Vorgaben werden dabei insbesondere hinsichtlich Bauzeiten, Bauabschnitten, Verkehrsführung und Wiederherstellung getroffen?
2. In welchem Umfang hat die Verwaltung diese Möglichkeiten bei den im Stadtbezirk Mitte in den vergangenen drei Jahren durchgeführten Fernwärmebaumaßnahmen tatsächlich genutzt und ausgeschöpft, insbesondere bei Verzögerungen, Überschreitungen vorgesehener Bauzeiten oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfolgter Wiederherstellung?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung künftig zu ergreifen, um die Dauer der Fernwärmebaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten?