Drucksache Nr. 15-1925/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundstück Danziger Straße 3, vormals Rewe Markt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.9.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1925/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundstück Danziger Straße 3, vormals Rewe Markt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.9.

Das Grundstück Danziger Straße 3 liegt seit einiger Zeit brach. In Anbetracht der Wohnungsnot und des Mangels an Gewerbegrundstücken ist es notwendig flexible Lösungen zu finden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist mit dem neuen Eigentümer seitens der Stadtverwaltung gesprochen worden? Wenn Ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Welche Art der Bebauung ist hier möglich? Die nebenstehenden Gebäude Danziger Straße 4 und 6 sind Wohnbebauungen.
  3. Ist für die Nutzung eine Umwidmung möglich?

Antwort

Zu 1. Die Verwaltung hat die Eigentümerin des Grundstücks Danziger Straße 3 kontaktiert. Im gemeinsamen Gespräch wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass das Grundstück Danziger Straße 3 in einem Gewerbegebiet liegt, das als solches erhalten werden soll.


Zu 2. Das Grundstück Danziger Straße 3 liegt im Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplans Nr. 837 von 1971, der für den Bereich, in dem das Grundstück liegt, ein Gewerbegebiet festsetzt. Auf dem Grundstück Danziger Straße 3 sind alle Vorhaben zulässig, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes entsprechen und deren Erschließung gesichert ist.

Zu 3. Hierzu hat der Rat der Stadt die Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung (DS 3166/2019 N1) beschlossen. In den Leitlinien ist beschrieben, dass die Stadt bestehende gewerbliche Strukturen unterstützt. Hintergrund dieser Beschlussfassung sind laut Drucksache u.a. der Mangel an gewerblich nutzbaren Flächen, die hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und die Bedeutung der Gewerbesteuereinnahmen.
Das Umfeld des Grundstücks Danziger Straße 3 ist nahezu vollständig gewerblich genutzt. Technische Dienstleistungen, Kfz-Gewerbe und Technikunternehmen prägen den Standort. Ein Aufbrechen und damit die Schwächung dieser gewerblichen Strukturen durch eine weitere Wohnnutzung widerspricht den Zielen der Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung.