Drucksache Nr. 15-1924/2019 S1:
Sicherung der Grünflächen und Fußwege auf dem Altenbekener Damm vor widerrechtlicher Nutzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.08.2019
TOP 7.2.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1924/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sicherung der Grünflächen und Fußwege auf dem Altenbekener Damm vor widerrechtlicher Nutzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.08.2019
TOP 7.2.5.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, dass der nördliche Fußweg am Altenbekener Damm zwischen der Alten Döhrener Straße und der Straße An der Bismarckschule mit Pollern jeweils am Beginn des Fußweges und entlang des Fahrradweges vor dem widerrechtlichen Befahren mit Kraftfahrzeugen gesichert wird. Wegen des widerrechtlichen Parkens bei Großveranstaltungen im Stadion und im Bereich des Maschsees sollten auch die Grünanlagen auf der Südseite und insbesondere im Bereich zwischen den Straßen An der Bismarckschule und dem Rudolf-von-Bennigsen-Ufer entsprechend gesichert werden.

Entscheidung

Dem Antrag wird gefolgt.

Die Verwaltung wird die Grünflächen auf der nördlichen Nebenanlage des Altenbekener Damm mit Pollern und Bügeln gegen widerrechtliches Befahren der Grün- und Gehwegflächen sichern.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im 1. Quartal 2020.