Drucksache Nr. 15-1923/2018:
IB-03-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Little Paradise - Kleines Paradies"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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15-1923/2018
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IB-03-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Little Paradise - Kleines Paradies"

Antrag,

auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Förderverein der Grundschule Lüneburger Damm
Projekt: "Little Paradise - Kleines Paradies"
Zuwendungssumme: 3.000,00 € für Sachkosten
Zuwendungsnummer: IB-03-2018

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Frauen/Mädchen bzw. Männer/Jungen) richten. Das Projekt richtet sich an Kinder und deren Eltern mit und ohne Migrationshintergrund.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11111
Angelegenheiten der Stadtbezirke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 3.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -3.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -3.000,00 €

Begründung des Antrages

Der Förderverein der Grundschule Lüneburger Damm möchte in Kooperation mit der Grundschule Lüneburger Damm ein kreatives Bau- und Pflanzprojekt auf dem Außengelände der Schule durchführen. Es soll ein Haus von Kindern für Kinder aus Holz und upgecycleten Materialien gebaut werden - ein Ort zum Wohlfühlen, der durch Pflanzungen der Kinder zusätzlich belebt wird. In Workshops und AGs werden die Kinder eigene Ideen zum Bau und Ort entwickeln und umsetzen.
Das Projekt soll Flüchtlingskindern in der Neu-Einschulungsphase unterstützen, ihnen selbstwirksame Gestaltung des Ankommens sowie Begegnung und Austausch mit anderen Schulkindern ermöglichen und Integration/Freundschaftsbildung unterstützen.
Grundlage ist der Antrag vom 05.06.2018. Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt.

Der Integrationsbeirat Buchholz - Kleefeld hat sich in seiner Sitzung am 25.06.2018 einstimmig dafür ausgesprochen, dem Projekt bis zu 3.000,00 € für Sachkosten zur Verfügung zu stellen (Finanzstelle/Finanzposition 1111100-73180000).

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat.
18.62.04  BRB
Hannover / 17.07.2018