Anfrage Nr. 15-1922/2013:
Vorfahrtsberechtigung Wilhelmsstraße - Konradstraße

Inhalt der Drucksache:

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Vorfahrtsberechtigung Wilhelmsstraße - Konradstraße

Die Wilhelmstraße und die Konradstraße liegen in einer Tempo 30-Zone. Seit der Änderung der Linienführung der Buslinie 129 im Bereich Wettbergen fährt kein Bus mehr durch diesen Bereich. Dennoch werden beide Straßen noch immer durch die entsprechenden Schilder als vorfahrtsberechtigt ausgewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:


  1. Ist die Verwaltung bereit, aus Gründe der Verkehrssicherheit die Vorfahrtsberechtigung im Bereich Wilhelmstraße und Konradstraße zu Gunsten einer Rechts-vor-Links-Regelung aufzugeben?
  2. Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung und dem Abbau der entsprechenden Verkehrsschilder (Verkehrsschild-Nr. 301, 205 und 1002-12) zu rechnen?
  3. Kann – im Falle der Umsetzung - für eine Übergangszeit auf die veränderte Verkehrsführung hingewiesen werden?