Antrag Nr. 15-1920/2022:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Anderter Strasse

Inhalt der Drucksache:

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Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Anderter Strasse

Antrag

In der Anderter Strasse gibt es mehrere, dicht beieinander liegende Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Diese Bereiche sollen miteinander verbunden werden, sodass auf der gesamten Anderter Straße eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt.

Begründung


Die Anderter Straße ist eine hochfrequentierte Straße, an ihr liegen Einrichtungen wie ein Kindergarten, eine Geflüchteten- und Obdachlosenunterkunft und diverse Einzelhandelsgeschäfte. Durch das hohe Verkehrsaufkommen, darunter viele schwere Lastkraftwagen, kommt es immer wieder zu Gefahrensituationen und Unfällen. Deshalb existieren trotz der diesbezüglich sehr restriktiven Vorschriften bereits auf der gesamten Länge mehrere einzelne Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

In der am 15.11.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ wurde eine Regelung in die VwV-StVO eingefügt, der zufolge innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei dicht aufeinander folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch zwischen diesen Abschnitten die Geschwindigkeit beschränkt werden kann.

Eine Beschränkung hätte den Effekt, dass Kraftfahrer auf der gesamten Strecke eine einheitliche Geschwindigkeit fahren. Für LKW-Verkehr würde es die Durchfahrt durch den Misburger Ortskern und die Anderter Straße weniger attraktiv machen, sodass lokale Verkehre eher nach Möglichkeit auf den Lohweg und Richtung Autobahn auf den Südschnellweg ausweichen würden. Tempo 30 begünstigt einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss, sorgt für weniger Lärm, weniger Luftschadstoffe und ein deutlich geringeres Unfallrisiko. Mit der Einführung von Tempo 30 in französischen Städten im vergangenen Jahr ist die Zahl der Todesopfer deutlich zurückgegangen, in Montpellier beispielsweise um 70 Prozent.