Antrag Nr. 15-1916/2026:
Fußgängerzone Goseriede schützen

Inhalt der Drucksache:

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Fußgängerzone Goseriede schützen

Antrag

An der Ecke Goseride / Celler Str. wird für die Fußgängerzone (Goseriede) die Einfahrt in die Grundstücke und der Lieferverkehr zukünftig nicht mehr erlaubt.

Begründung

Im geschilderten Bereich zwischen Celler Straße und der Nikolaikapelle gibt es keine Grundstücke. Die Grundstücke auf der östlichen Seite der Goseriede sind - auch für den Lieferverkehr - von der Brüderstraße aus zu erreichen.

PKW und LKW-Verkehr von der Celler Straße aus muss unweigerlich im Bereich des Fußgängerüberwegs in die Fußgängerzone einfahren und stellt dabei eine unnötige Gefahr für Zufußgehende und Radfahrende dar.