Drucksache Nr. 15-1914/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorübergehend aufgestellte Verkehrsschilder
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1914/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorübergehend aufgestellte Verkehrsschilder
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.09.2020
TOP 6.2.2.

Nach Beendigung von Baustellen stehen Verkehrsschilder oft noch wochenlang am Straßenrand. Dies kann zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen. So als Beispiel geschehen bei den Arbeiten an der Hauptstraße.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wer kontrolliert den ordnungsgemäßen Abbau der Beschilderung?
2. Warum standen in der Hauptstraße, Einmündung An der Kirche bis zum Denkmal für die Gefallen der Weltkriege, zehn Tage nach Fertigstellung des Straßenbelags noch Halteverbotsschilder?
3. Durch welche Maßnahmen können in Zukunft lange Stehzeiten reduziert werden?

Antwort der Verwaltung:

Im Stadtgebiet von Hannover werden jährlich rund 10.000 Bau-/Arbeitsstellen eingerichtet, bei denen auch Verkehrszeichen/-einrichtungen angeordnet und aufgestellt werden.

Hinzu kommen noch rund 5.000 Genehmigungen/Jahr zum Aufstellen von Haltverboten (z.B. für Umzüge, Möbellieferungen o.ä.) und Containern (auch hier ist zur Freihaltung der Flächen in der Regel das vorherige Stellen von Haltverboten erforderlich).
Natürlich werden die beantragten Verkehrsmaßnahmen nur in dem erforderlichen Umfang und zeitlichen Rahmen genehmigt. Ebenso enthalten alle verkehrsbehördlichen Anordnungen/Genehmigungen die Auflage, dass die Verkehrsmaßnahmen unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme wieder aus dem öffentlichen Raum zu entfernen sind.

Aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der o.g. Vielzahl von Maßnahmen ist eine lückenlose Kontrolle – insb. in Bezug auf den Abbau von Verkehrszeichen – aus personellen Gründen nicht möglich. Insofern ist die Verwaltung auch auf Meldungen/Hinweise von Dritten angewiesen.
Sobald der Verwaltung entsprechende Kenntnisse/Hinweise vorliegen, dass z.B. Verkehrszeichen nach der Beendigung von Maßnahmen nicht entfernt wurden, wird sie schnellstmöglich tätig und fordert die/den Verursacher*in zum umgehenden Entfernen auf.