Drucksache Nr. 15-1909/2020 S1:
Straßenbereich Hauptstraße/ In der Rehre/ An der Kirche
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 7.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1909/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Straßenbereich Hauptstraße/ In der Rehre/ An der Kirche
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 7.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich für den oben genannten Straßenbereich eine dauerhafte Lösung vorzustellen, welche es nicht erforderlich macht, ständige Nachbesserungen einzufordern, die ohne jeglichen Erfolg sind.

Entscheidung


Der Aufforderung des Stadtbezirksrates nach einer dauerhaften Lösung eines aus der Bau- und Befestigungsart der Hauptstraße Wettbergen (Bereich Ortsmitte) resultierenden Lärmproblems kann die Verwaltung nicht folgen.


Begründung

Wie im Rahmen der Stadtbezirksratssitzung am 03.12.2020 erläutert, sind bauliche Veränderungen der Befestigungsart Klinkerpflaster nicht vorgesehen. Wir verweisen an dieser Stelle auf den einstimmigen Beschluss der Drucksache Nr. 15-2686/2012 (Umgestaltung Zentrum Wettbergen) am 07.02.2013, dem ein mehrstufiger Bürgerbeteiligungsprozess 2012 im Rahmen des Stadtplatzprogrammes Hannover schafft Platz vorausging. Dabei waren wettberger Bürger*innen und Politiker*innen aufgerufen, sich in den Planungsprozess der für das Ortszentrum Wettbergen seit langem gewünschten und geforderten Aufwertung und Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubringen. Auch im Rahmen der wettberger Bürger*innenkonferenz und der integrativen Stadtteilarbeit wurde u.a. die schlechte Qualität der Gestaltung der Ortsmitte bemängelt. Mit der Planung und dem Beschluss ging eine Aufwertung des Bereiches und einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine Umgestaltung mit einem Pflasterbelag für alle Verkehrsflächen einher.

Die wiederkehrende Unterhaltungsleistung der Fugenfüllung durch Einschlämmen bzw. Einfegen wird vom Erhaltungsbezirk Südwest in erforderlichem Turnus organisiert und durchgeführt. Ein Einfordern dieser Leistung beim Fachbereich Tiefbau durch Bürger*innen oder den Stadtbezirksrat ist nicht erforderlich.