Antrag Nr. 15-1909/2011:
Zuwendung 21/2011; Kinderladen Knirpse e.V.; Anschaffung einer Hoch- und Spielebene

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung 21/2011; Kinderladen Knirpse e.V.; Anschaffung einer Hoch- und Spielebene

Antrag

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 18.08.2011 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich für die Beschaffung entspr. des eingereichten Kostenvoranschlages.

Sollten die Gesamtkosten geringer ausfallen, als geplant, wird der Zuschuss ebenfalls prozentual gekürzt.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang und Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.
Eine Dokumentation über das Projekt ist dem Stadtbezirksrat nach Abschluss zu übergeben.

Begründung

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht.