Drucksache Nr. 15-1907/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schulwegsicherheit Kapellenbrink
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 01.10.2026
TOP 9.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1907/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schulwegsicherheit Kapellenbrink
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 01.10.2026
TOP 9.2.3.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld hat bereits 2023 (DS 15-0822/2023) Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs durch den Kapellenbrink beschlossen, die von der Verwaltung positiv beschieden wurden. Dazu gehörten
- ein absolutes Halteverbot im Einmündungsbereich Groß-Buchholzer Kirchweg
- bauliche Maßnahmen zur Temporeduzierung von Pkw

Ein Halteverbot besteht bis heute nur auf der abgepollerten Seite der Einmündung, auf der ohnehin niemand hält oder parkt. Bauliche Maßnahmen wie Bodenschwellen oder Pflanzkübel sind bis heute nicht umgesetzt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird das absolute Halteverbot im gesamten Einmündungsbereich angeordnet?
2. Wann ist mit baulichen Veränderungen zu rechnen?

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

Zu 1.) In der Beantwortung der DS 15-1542/2023 hatte die Verwaltung bereits geschrieben, dass das Parken in dem Einmündungsbereich rechtlich zulässig ist, da eine Restdurchfahrtsbreite von mind. 3,05 m verbleibt. Es gibt keine besonderen Umstände, die die Anordnung eines Haltverbot zwingend notwendig machen
(§ 45 Abs. 9 StVO).

Zu 2.) In der Beantwortung der DS-Nr. 15-0822/2023 hat die Verwaltung erwähnt, dass die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nur mittelfristig geplant und umgesetzt werden kann. Für eine vollständige Überplanung des gesamten Straßenabschnittes stehen weiterhin weder Planungs- noch Finanzkapazitäten zur Verfügung. Es wird jedoch geprüft, ob Bremsschwellen im Fahrbahnbereich, unter Berücksichtigung der Radfahrenden, installiert werden können.