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Grunderneuerung der Stockmannstraße
Antrag,
der Grunderneuerung der Stockmannstraße zwischen Röttgerstraße und Erderstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind bei dem Projekt nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 66.000,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 66.000,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 125.000,00 € | 2.6300.950000.7-080 | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 4.720,00 € | -Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 125.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 4.720,00 € | |
Finanzierungssaldo | -59.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -4.720,00 € | |
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 125.000,00 € und stehen unter der Haus-
haltsstelle 2.6300.950000.7-080 im Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Bezeichnung: Bau von Straßen gemäß Beitragssatzung - Tiefbau -
Von dieser Summe werden ca. 6.000,- € von den Leitungsverwaltungen als Wiederherstellungskosten für baubedingte Schäden an der vorhandenen Straße übernommen.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße gilt als Innerortsstraße.
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Die Stockmannstraße weist aufgrund des Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen.
In den letzten Jahren wurde im Rahmen von Leitungsarbeiten und Sanierung des Kanalnetzes in der Stockmannstraße die Fahrbahn im Bereich der Leitungsgräben aufgebrochen. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße ist eine Reparatur nicht möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung erforderlich, um die Straße heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Ausbauplanung der Stockmannstraße zwischen Röttgerstraße und Erderstraße sieht eine bituminös befestigte Fahrbahn mit einer Breite von 6,50 m vor. Auf der Nordseite der Fahrbahn wird vor der vorhandenen Baumreihe ein Parken am Fahrbahnrand zugelassen. Die Bäume erhalten ca.5,00 m x 2,50 m große, von Tiefborden eingefasste Baumscheiben.
Die Zwischenräume in der Baumreihe werden mit Kleinpflaster befestigt und dienen zur Aufnahme von Fahrradanlehnbügeln. Hinter der Baumreihe verläuft ein ca. 2,56m breiter Gehweg, der mit im Diagonalverband verlegten Betonplatten befestigt wird.
Aufgrund des vorhandenen sehr hohen Parkdruckes ist auf der Südseite der Fahrbahn halbhohes Parken vorgesehen. Um das Ein- und Ausparken zu erleichtern, ist eine Bordhöhe von 5 – 9 cm geplant. Ein ca.1,40 m breiter Streifen der Nebenanlage wird als Parkstreifen mit anthrazitfarbenem Betonrechteckpflaster und entsprechendem Unterbau befestigt. Um ein Parken bis in die Eckausrundungen hinein zu verhindern wird der Parkstreifen an den Enden von Fahrradbügeln begrenzt. Die verbleibende Fläche der Nebenanlage dient als Gehweg und wird mit im Diagonalverband verlegten Betonplatten befestigt. Die Breite des Gehweges beträgt ca. 2,00m – 4,10 m.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. Kosten / Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 125.000,- €. Die Mittel stehen in der Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-080 für die Grunderneuerung von Straßen zur Verfügung. Davon werden ca. 6.000,- € für die Wiederherstellung von Leitungsaufbrüchen durch die Stadtwerke finanziert. Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.
4. UVP
Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umwelt-
verhältnisse sondern trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
5. Bauzeit / Bauablauf
Die Durchführung der Baumaßnahme ist für Ende 2004 vorgesehen.
66.41
Hannover / 07.09.2004