Drucksache Nr. 15-1905/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Elterntaxi Groß-Buchholzer-Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 01.10.2026
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1905/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Elterntaxi Groß-Buchholzer-Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 01.10.2026
TOP 9.2.1.

Vor dem „Bunker“ der Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg wurde eine sogenannte Elterntaxizone eingerichtet. Beobachtungen an beliebigen Schultagen zu Bring- und Holzeiten zeigen, dass sich dadurch das Chaos vor der Schule keineswegs reduziert hat. Eltern halten mit ihrem Pkw in der Elterntaxizone, die mit 1-2 Fahrzeugen ausgefüllt ist – und weitere Fahrzeuge werden einfach dahinter abgestellt, bis vor den Eingangsbereich der Schule.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum wurde die Elterntaxizone nicht, wie durchaus vorgeschlagen wurde, am Groß-Buchholzer Kirchweg seitlich des „kleinen Schulhofs“ auf den ohnehin dort befindlichen Parkflächen eingerichtet, sodass Elterntaxis gar nicht erst in die Hesemannstraße einfahren müssten?
2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um das gefährliche Chaos vor der Schule einzudämmen?
3. Wann wird die Möglichkeit einer Schulstraße vor der Grundschule geprüft?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: am 18.03.26 fand ein großer Ortstermin u.a mit Vertreter*innen von Verwaltung, Polizei, Schule, Elternschaft, dem Bezirksrat, sowie Herrn von der Ohe zu diesem Thema statt. Bei diesem wurde die aktuelle Problematik besprochen und Lösungsansätze diskutiert. Folgende Maßnahmen wurden beschlossenen und bereits umgesetzt:
- Anordnung von 2 Baken in Höhe der Bäckerei
- Anordnung Haltverbot vor der Grundschule
- Prüfung Elterntaxihaltestelle

Zu 1) Die in der Drucksache genannte Örtlichkeit wurde von der Verwaltung als grundsätzlich geeignet bewertet, jedoch seitens Lehrer- und Elternschaft aufgrund von Sicherheitsbedenken ausdrücklich abgelehnt. Der jetzige Standort wurde dann bei einem Folgetermin am 21.05.2026 entsprechend vereinbart und - unter Beteiligung des o.g. Teilnehmer*innenkreises - vor Ort festgelegt.

Zu 2) Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Es ist jetzt auch die Aufgabe der Schule, die Elternschaft zu einem rücksichtsvollen Verkehrsverhalten aufzufordern, und es ist an den Eltern, sich im Verkehrsraum vorsichtig, vorausschauend und rücksichtsvoll zu verhalten, damit insbesondere keine (Schul-) Kinder behindert, oder gar gefährdet werden.

Zu 3) Die Einrichtung einer Schulstraße kann nach einem entsprechenden Beschluss des Bezirksrats geprüft werden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass zunächst ein im Oktober beginnendes Pilotprojekt dazu durchgeführt werden soll, dessen Erkenntnisse für weitere Verfahren genutzt werden soll. Die Dauer ist mit einem Jahr angesetzt. Auch ist zu beachten, dass für die dauerhafte Einrichtung einer Schulstraße nach aktueller Rechts- und Erlasslage zwingend ein Teileinziehungsverfahren vorzunehmen ist.