Drucksache Nr. 15-1905/2004:
Grunderneuerung der Straße Strelitzer Weg

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1905/2004
1
 

Grunderneuerung der Straße Strelitzer Weg

Antrag,

der Grunderneuerung der Straße Strelitzer Weg zwischen Wismarer Straße und Dömitzer Weg, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind bei dem Projekt nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten75.000,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt75.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung130.000,00 €2.6300.950000.7-080Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten4.400,00 €-Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt130.000,00 € Ausgaben insgesamt4.400,00 € 
Finanzierungssaldo-55.000,00 € Überschuss / Zuschuss-4.400,00 € 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 130.000,00 € und stehen unter der Haus-
haltsstelle 2.6300.950000.7-080 im Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Bezeichnung: Bau von Straßen gemäß Beitragssatzung - Tiefbau -

Von dieser Summe werden ca. 20.000,- € von den Leitungsverwaltungen als Wiederher-
stellungskosten für baubedingte Schäden an der vorhandenen Straße übernommen.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße gilt als Innerortsstraße.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Der Strelitzer Weg wurde in den 50er Jahren ausgebaut. Die Befestigung der Straße entspricht hinsichtlich ihres Aufbaus nicht den heutigen technischen Anforderungen. Die Straße weist aufgrund ihres Alters Schäden auf.

In den letzten Jahren wurden Arbeiten der Stadtwerke und der Stadtentwässerung im Strelitzer Weg durchgeführt. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde die Fahrbahn im Bereich der Leitungsgräben aufgebrochen. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung erforderlich, um die Straße heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.


2. Beschreibung des Vorhabens

Die vorhandene Aufteilung des Straßenprofils bleibt bestehen. Aufgrund der geringen Breite der gesamten Verkehrsfläche von 7,50 m ist eine Straßenumgestaltung nicht möglich.

Die Ausbauplanung für den Strelitzer Weg zwischen der Wismarer Straße und Dömitzer Weg sieht eine 5,00 m breite, bituminös befestigte Fahrbahn sowie einen ca. 2,05 m breiten einseitigen Gehweg auf der Südseite der Straße vor. Auf der Nordseite der Straße ist ein
ca. 0,45 m breiter Randstreifen vorgesehen.

Aufgrund des vorhandenen Stellplatzbedarfes soll weiterhin einseitig am südlichen Fahrbahnrand halbhoch geparkt werden. Deshalb wird im Gehwegbereich entlang der Fahrbahnein Streifen von 0,65 m Breite mit Betonrechteckpflaster befestigt, auf dem die Fahrzeuge halbhoch parken können.

Von der Fahrbahn werden für das halbhohe Parken ca. 1,35 m zum Parken in Anspruch genommen. Hieraus ergibt sich für den Fahrverkehr eine nutzbare Fahrbahnbreite von
ca. 3,65 m. Zum leichteren Einparken werden Flachborde auf der südlichen Fahrbahnseite verwendet.

Für den Fußweg verbleibt eine Breite von 1,40 m. Der Fußweg wird mit Betonplatten
40/40 cm befestigt.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. Kosten / Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 130.000,- €. Die Mittel stehen in der Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-080 für die Grunderneuerung von Straßen zur Verfügung. Von den Baukosten werden ca. 20.000,- € für die Wiederherstellung von Leitungsaufbrüchen durch die Stadtwerke und die Stadtentwässerung finanziert. Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.


4. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.




5. Bauzeit / Bauablauf

Die Durchführung der Baumaßnahme ist 2004 vorgesehen, da die Abrechnungsfrist für die Wiederherstellungskosten von leitungsbaubedingten Schäden der Stadtwerke und der Stadtentwässerung im Juli 2005 abläuft.
 66.41
Hannover / 16.09.2004