Drucksache Nr. 15-1903/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherstellung der Vorbereitung auf Distanz- und Digitalunterricht in den Schulen in Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 16.09.2020
TOP 7.5.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1903/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherstellung der Vorbereitung auf Distanz- und Digitalunterricht in den Schulen in Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 16.09.2020
TOP 7.5.3.

Im Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ [1] ist aktuell für den Fall auf eine Kohorte bezogener oder Einzel-Quarantäne oder die mittels Attest nachgewiesene Berechtigung zur Befreiung vom Präsenzunterricht, sowie den Szenarien B und C, digitale Lehr- und Lernmöglichkeit vorgesehen.

Ich frage die Verwaltung:

1. An wie vielen Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer ist ausreichend sichergestellt, dass es im erneuten, durchaus denkbaren, Bedarfsfall einen fachlich und pädagogisch qualifizierten Distanz- bzw. Digitalunterricht geben wird?

2. Ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig vom Einkommen der Eltern - eineauskömmliche Ausstattung mit Hard- und Software sowie einen hochwertigen Internetzugang für Zuhause haben, damit sie vollumfänglich Distanz- bzw. Digitalunterrichtsangebote in Anspruch nehmen können?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um etwaige Defizite in beiden Punkten zeitnah aufzuheben?

[1] https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-in-corona-zeiten-so-willniedersachsen-im-neuen-schuljahr-wieder-starten-190409.html

Antwort der Verwaltung:


zu 1.)
Die pädagogische Umsetzung eines möglichen Distanz- bzw. Digitalunterrichts obliegt der jeweiligen Schule.



Um die Schulen hierbei bestmöglich zu unterstützen hat die Landeshauptstadt Hannover allen Schulen in Hannover mit der Online-Plattform schulen-hannover.de ein Lernmanagementsystem zur Verfügung gestellt, das viele Funktionen zur Unterrichtsorganisation, wie z. B. E-Mail-Adressen, Messenger, Videokonferenz, Dateiablage, Lernerfolgskontrollen und Autorenwerkzeuge zum Erstellen von interaktiven Übungen enthält und im Rechenzentrum der LHH gehostet wird.
Mit dem Sofortausstattungsprogramm erhalten die Schulen digitale Endgeräte, welche den Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden können. Über den Einsatz der Endgeräte entscheidet die Schule.

Außerdem hat die Landeshauptstadt Hannover mit der Drucksache 1000/2020 im Juni beschlossen, dass mit dem Basisangebot „Mobiles Lernen“ alle Schulen in Hannover die Möglichkeit haben, digitale Endgeräte (zur Zeit Apple iPad) in das für den Bildungsbereich konfigurierte Mobile Device Management der LHH zu integrieren. Hierdurch können Inhalte bereitgestellt und digitale Aufgaben zugewiesen werden.

zu 2.)
Der Beschluss eines Sofortausstattungsprogramms und des Basisangebots „Mobiles Lernen“, bei dem es eine zusätzliche Förderung für Familien mit besonderen finanziellen Herausforderungen (BuT-Berechtigte und Gleichgestellte nach dem AsylBLG, sowie Eltern von Geschwisterkindern) gibt, eröffnet generell die Möglichkeit einer auskömmlichen Hard- und Softwareausstattung. Die Anforderungen an die Hardware werden hierbei von der Schule festgelegt.

Die Ausstattung mit einem Internetzugang liegt in der persönlichen Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen. Ein gesetzlicher Anspruch („Grundbedarf“) für einen Internetanschluss besteht derzeit nicht.
zu 3.)
Die Verwaltung hat mit den oben beschriebenen Maßnahmen Grundlagen geschaffen, damit die Schulen digitale Lernangebote durchführen können.