Drucksache Nr. 15-1902/2023:
Feststellen des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitglieds

Inhalt der Drucksache:

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15-1902/2023
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Feststellen des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitglieds

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn David Schmalstieg die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Keine Auswirkungen

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Herr Schmalstieg hat schriftlich seinen Rücktritt aus dem Bezirksrat erklärt, da er seinen Wohnsitz in eine andere Stadt verlegt hat.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.12 
Hannover / Sep 13, 2023