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Feststellen des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitglieds
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn David Schmalstieg die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Auswirkungen
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Herr Schmalstieg hat schriftlich seinen Rücktritt aus dem Bezirksrat erklärt, da er seinen Wohnsitz in eine andere Stadt verlegt hat.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.12
Hannover / Sep 13, 2023