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Haushaltsplan 2013 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
Der Rat hat beschlossen, den Stadtbezirksräten entsprechend der Berechnungsmethode aus der Drucksache Nr. 430/94 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Berechnungsbasis ist dabei ein Grundbetrag von 10.225,84 Euro je Stadtbezirk und ein Steigerungsbetrag von 1,28 Euro je Einwohner gerundet auf volle 100 Euro, basierend auf der vom Bereich Wahlen und Statistik der Landeshauptstadt Hannover festgestellten amtlichen Einwohnerzahl per 01.01. des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres.
Im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2013 sind die Mittel für alle Bezirke im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 (Stadtbezirksräte) und im Teilfinanzhaushalt 18, bei der Investitionsmaßnahme 11111.901 (Stadtbezirke, sonstige Maßnahmen) veranschlagt.
Aufgrund der zum 1.1.2012 angepassten Einwohnerzahlen werden im Teilergebnishaushalt des Verwaltungsentwurfs 2013 Mittel in Höhe von 626.900 € veranschlagt. Neben den Haushaltsmitteln für die Stadtbezirksräte sind hierin auch die Mittel für die Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte in den Stadtbezirksräten in Höhe von 150.000 Euro enthalten. Weitere 330.000 € sind im Teilfinanzhaushalt 18 bei der Investitionsmaßnahme 11111.901 ausgewiesen.
Aus der als Anlage beigefügten Tabelle ist die Berechnungsgrundlage für die im Ergebnishaushalt 2013 veranschlagten Mittel auf die einzelnen Stadtbezirke zu entnehmen. Die geplanten Mittel werden im Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Stadtbezirksräte verteilt.
Ferner sind für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg / Anderten und Ahlem / Badenstedt / Davenstedt Haushaltsmittel in der bisherigen Größenordnung von 10.000 € im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 bereitgestellt.
Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei.
Sie können im Rahmen der Haushaltsführung die im Produkt 11111 veranschlagten Aufwendungen nach Sachkosten und Zuwendungen aufteilen, bewirtschaften und daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungsmittel beschließen. Aus dem Ansatz der Investitionsmaßnahme 11111.901 können sie Investitionszuschüsse gewähren.
Im Haushaltsplan 2013 ist gemäß § 19 Abs. 4 GemHKVO von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen zugunsten von unerheblichen Auszahlungen für Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig zu erklären. Dies betrifft die Zuwendungen des Produktes 11111 zugunsten der Investitionsmaßnahme 11111.901.
Die Ansätze sind zeitlich übertragbar. Die übertragenen Aufwandsermächtigungen bleiben längstens bis ein Jahr nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Die investiven Mittel können bis zur Abwicklung der letzten Zahlung für ihren Zweck übertragen werden, wenn die Investition vor Ablauf des übernächsten Haushaltsjahres begonnen wurde.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es handelt sich ausschließlich um die Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2013.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
20.11
Hannover / 08.11.2012