Antrag Nr. 15-1901/2017:
Rückerstattung von Verwarnungsgeldern, die im Zusammenhang mit dem Parken auf der Sperrfläche am De-Haën-Platz / Hammersteinstraße verhängt wurden

Inhalt der Drucksache:

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Rückerstattung von Verwarnungsgeldern, die im Zusammenhang mit dem Parken auf der Sperrfläche am De-Haën-Platz / Hammersteinstraße verhängt wurden

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Verwarnungsgelder, die im Zusammenhang mit dem Parken auf der Sperrfläche am De-Haën-Platz Ecke Hammersteinstraße seit 2015 verhängt wurden, an die betroffenen Fahrzeughalter rückerstattet werden können.

Begründung

Über den Sinn der o.g. Sperrfläche gab es seitens der Verwaltung bisher unterschiedliche Aussagen. Auf jeden Fall liegt kein erkennbarer Grund vor, warum an der besagten Stelle nicht geparkt werden soll. Dieser Sachverhalt ist besonders vor dem Hintergrund zu sehen, dass in diesem Stadtbereich eine erhebliche Parkraumnot herrscht.
Bereits in einer Protokollantwort der Verwaltung zu einer Nachfrage zur Drucks. Nr. 15-1189/2016 (Bezirksratssitzung vom 06.06.2016) heißt es zu der Sperrfläche: ‚…Die Verwaltung wird die Markierung entfernen und den Platz wieder als Parkraum zur Verfügung stellen.…‘.
Tatsache ist, dass gegen Fahrzeughalter, die ihren PKW auf der Sperrfläche abgestellt haben, Verwarnungsgelder verhängt wurden. Da diese Sperrfläche offenbar irrtümlich eingerichtet wurde, kann und darf das nicht zu deren Nachteil werden.