Drucksache Nr. 15-1899/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zuständigkeiten für Hygiene und Brandschutz bez. eines Hauses in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 21.09.2020
TOP 8.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1899/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zuständigkeiten für Hygiene und Brandschutz bez. eines Hauses in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 21.09.2020
TOP 8.1.3.

Am 06.07.2020 ist eine Einwohnerin in die Einwohnerfragestunde des Stadtbezirksrat Nord
gekommen und hat dort von einer unhaltbaren Hygiene- und Brandschutzsituation in ihrem
Haus berichtet. Dabei benannte Sie eine folgende Mängel:

- Rissen in der Hausfassade, die größer wurden
- Eine Rattenplage aufgrund von Müll im Hof
- Eine mögliche Untertunnelung des Hauses durch die Ratten
- Überquellende Mülleimer
(Ursache für die Rattenplage und die folgende Verteilung des Mülls auf dem Grundstück)
- Verschiedenen Gegenständen in Flucht- und Rettungsweg sowie eine versperrte Hintertür
im Haus, wodurch eine Flucht durch die Hintertür nicht möglich ist.
- Fäkalien an Wänden und Böden des Hausflurs

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Welche öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten ergeben sich in den einzelnen Bereichen?

2. Wie werden diese Zuständigkeiten wahrgenommen?
Gibt es regelmäßige Kontrollen/Begehungen?

Antwort des Fachbereiches Öffentliche Ordnung:

1. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung ist dafür zuständig den Eigentümer zur Beseitigung der Rattenplage aufzufordern, sofern die Ratten nicht vom Eigentümer bekämpft werden.

2. Dem Eigentümer des Engelbosteler Damm 120 wurde eine Frist zur Bekämpfung der Ratten bis zum 08.08.2020 gesetzt.

Daraufhin hat sich der Eigentümer am 05.08.2020 gemeldet.
Der gesamte Innenhof wurde vom Eigentümer geräumt und gereinigt. Sperrmüll und Unrat wurden entfernt. Es wurden professionelle Rattenfallen und Köder ausgelegt. Somit ist der Eigentümer den Aufforderungen der Stadtverwaltung fristgerecht nachgekommen. Auch die umliegenden Nachbargrundstücke wurden kontaktiert und auch dort wurden die Ratten fristgerecht bekämpft. Dies wurde der Beschwerdeführerin auch am 07.09.2020 per Email mitgeteilt.
Erfahrungen zeigen, dass es leider einige Wochen dauern kann, bis die Rattengifte sich soweit verteilt haben, dass eine deutlich sichtbare Abnahme des Rattenbefalls erkennbar ist. Die Beschwerdeführerin kann sich jederzeit an den Fachbereich Öffentliche Ordnung wenden, sobald sich die Situation wieder verschlechtern sollte. Parallel ist eine weitere Vor-Ort-Kontrolle im Oktober eingeplant.

Antwort der Feuerwehr Hannover:
„Am 18.08.2020 wurde im Gebäude Engelbosteler Damm 120 von der Feuerwehr Hannover eine Brandverhütungsschau auf Grundlage des § 27 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes durchgeführt.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus unterhalb der Hochhausgrenze. In diesen Gebäuden werden Brandverhütungsschauen nicht wiederkehrend auf eigene Veranlassung, sondern ausschließlich anlassbezogen durchgeführt. Anlass war in diesem Fall die Mitteilung des Stadtbezirksmanagements zu brandschutztechnischen Mängeln.
Die Brandverhütungsschau beschränkte sich gemäß unserer Zuständigkeit auf brandschutztechnische Mängel und fand unter Beteiligung des Bereiches Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover statt.
Grundsätzlich werden vorgefundene Mängel durch den Fachbereich Feuerwehr dokumentiert und den verantwortlichen Personen (hier der*die Eigentümer*in) zur Beseitigung aufgegeben. Die Mangelbeseitigung wird von der Feuerwehr Hannover überwacht.“

Mitteilung von aha:
Aus Sicht des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover ergeben sich in Bezug auf die Anfrage DS 15-1899/2020 des Stadtbezirksrates Nord keine Zuständigkeitskompetenzen.
Die Anfragen beziehen sich auf das Privatgelände des Hauses.
Lediglich in Bezug auf überquellende Mülleimer kann der Zweckverband beispielsweise eine Standplatzberatung oder die Zuweisung eines größeren Müllvolumens anbieten.