Anfrage Nr. 15-1899/2020:
Zuständigkeiten für Hygiene und Brandschutz bez. eines Hauses in der Nordstadt

Inhalt der Drucksache:

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Zuständigkeiten für Hygiene und Brandschutz bez. eines Hauses in der Nordstadt

Am 06.07.2020 ist eine Einwohnerin in die Einwohnerfragestunde des Stadtbezirksrat Nord
gekommen und hat dort von einer unhaltbaren Hygiene- und Brandschutzsituation in ihrem
Haus berichtet. Dabei benannte Sie eine folgende Mängel:

- Rissen in der Hausfassade, die größer wurden
- Eine Rattenplage aufgrund von Müll im Hof
- Eine mögliche Untertunnelung des Hauses durch die Ratten
- Überquellende Mülleimer
(Ursache für die Rattenplage und die folgende Verteilung des Mülls auf dem Grundstück)
- Verschiedenen Gegenständen in Flucht- und Rettungsweg sowie eine versperrte Hintertür
im Haus, wodurch eine Flucht durch die Hintertür nicht möglich ist.
- Fäkalien an Wänden und Böden des Hausflurs

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Welche öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten ergeben sich in den einzelnen Bereichen?

2. Wie werden diese Zuständigkeiten wahrgenommen?
Gibt es regelmäßige Kontrollen/Begehungen?