Anfrage Nr. 15-1898/2020:
Ausschluss von Nutzungen auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Ausschluss von Nutzungen auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau

Die Ratsversammlung hat mit Beschluss im August 2019 den Kleingärtnern im KGV Friedenau e.V. (Bereich Schulenburger Landstraße) mit Wirkung zum 30.11.2020 gekündigt.
lm aktuellen Bebauungsplan Nr. 681 von 1975 ist die Fläche bereits als Gewerbefläche
ausgewiesen und soll zeitnah einer wirtschaftlichen Vermarktung zugeführt werden.
Der Bezirksrat hatte in seiner Sitzung vom 16.12.2019 einstimmig den Ausschluss von
Nutzungen auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau beschlossen, da sie nicht im
B-Plan geregelt sind.

Die Verwaltung ist dem Vorschlag des Bezirksrates nicht gefolgt.
Die Vewaltung möchte gerne im Kaufvertrag mögliche Ausschlussnutzungen regeln, obwohl sie -wie sie ausführt- keine weitreichenden Möglichkeiten der Sanktion bei Vertragsverletzung hat.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Haben die Ausschlussvereinbarungen im Kaufvertrag bei lnsolvenz des Enverbers und
anschließender Versteigerung des Grundstückes noch ihre rechtliche Wirkung auf den
Nacherwerber?

2. Wie können die vom Bezirksrat gewünschten Nutzungsausschlüsse rechtssicher auch
für Nachfolge/Nacherwerber geregelt werden ?

3. lst es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den B-Plan von 1975 zu ändern, um die vom
Bezirksrat gewünschten Nutzungsausschlüsse zu sichern?
(Bei Nein, bitte ausführlich begründen)