Anfrage Nr. 15-1894/2021:
Immer noch ausstehende Umsetzung von Anträgen - Fahrradanlehnbügel an diversen Standorten

Inhalt der Drucksache:

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Immer noch ausstehende Umsetzung von Anträgen - Fahrradanlehnbügel an diversen Standorten


Mit Drucksache 15-0314/2021 fragte unsere Bezirksratsfraktion in der Bezirksratssitzung am 26.02.2021 nach diesen u. g. Vorhaben an noch nicht aufgestellten Fahrradanlehnbügeln, die von der Verwaltung aber längst positiv beschieden wurden.

Pos.
Maßnahme/Gegenstand
B-Drucks.
B-Datum
01
Fehlende Fahrradanlehnbügel in Redenstr.
15-2957/2018
19.12.2018
02
Zusätzl. Fahrradanlehnbügel am Bischofsholer Damm – Haltestelle Kinderkrankenhaus
15-2958/2018
19.12.2018
03
Zusätzl. Fahrradanlehnbügel in Sallstr. – südl. Bereich
15-0701/2019
20.03.2019
04
Fahrradanlehnbügel – Hildesheimer Str. 75 - 77
15-1560/2019
19.06.2019
05
Fahrradanlehnbügel im Mündungsbereich Sonnenweg/Kl. Düwelstr.
15-1561/2019
19.06.2019
06
Fahrradabstellbügel auf der Sallstraße
15-1925/2019
21.08.2019

Zum Umsetzungszeitpunkt dieser Vorhaben benannte sie mit Drucksache 15-0314/2021 F1 „die Umsetzung ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen“.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Aus welchen Gründen sind die o. g. Maßnahmen trotz der letzten Zusicherung der Verwaltung hier bis 20.06.2021 tätig zu werden, bisher noch nicht ausgeführt worden?


2. Wann werden die in der o. g. Tabelle aufgelisteten Maßnahmen endlich und endgültig verbindlich zeitnah ausgeführt? (bitte jeweils einzeln auflisten)

3. Kann die Verwaltung nachvollziehen, dass ein Vollzug von Maßnahmen, der sich über 2 bis fast 3 Jahre hinzieht, als nicht mehr bürger*innenfreundlich bezeichnet werden kann, da viele Maßnahmen auch von Bürger*innen benannt wurden?