Drucksache Nr. 15-1894/2017:
Bebauungsplan Nr. 639, 1. vereinfachte Änderung - Goethestraße Süd
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-1894/2017
3
 

Bebauungsplan Nr. 639, 1. vereinfachte Änderung - Goethestraße Süd
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd - Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordellen entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet dieser Änderung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 639, der hier Kerngebiet (MK) festsetzt. Konkreter Anlass der vorliegenden Planaufstellung sind Bestrebungen, in der Goethestraße 25 ein Wettbüro zu eröffnen, das im festgesetzten Kerngebiet regelzulässig ist. Die Goethestraße wird im Rahmen des Ausbaus der D-Linie erneuert und mit einem barrierefreien Hochbahnsteig ausgestattet. Das Gesamterscheinungsbild der Straße wird durch den Ausbau der Seitenlagen in Verbindung mit neuen Baumpflanzungen aufgewertet und die Rahmenbedingungen für Einzelhandelsnutzungen in den Erdgeschosszonen verbessert. Städtebauliche Zielsetzung ist, durch eine abwechslungsreiche und für Kunden offene Erdgeschossnutzung ein belebtes Stadtbild zu gestalten. Daher sollen hier Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordelle ausgeschlossen werden.

Der Verwaltungsausschuss hat am 15. Juni 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 639, 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Mit der vorliegenden textlichen Änderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Spielhallen, Spielcasinos Wettbüros sowie Bordelle im Plangebiet ausgeschlossen werden. Alle weiteren Regelungsinhalte des bestehenden Bebauungsplanes bleiben unberührt.

Durch den Ausschluss bestimmter Arten ansonsten zulässiger Nutzungen sowie die Umstellung hinsichtlich der Nutzungsart auf die Baunutzungsverordnung von 1990 in der Fassung von 2017 werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 639 kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

61.11 
Hannover / 31.07.2017