Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-1894/2017 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 21.08.2017: Stadtbezirksrat Mitte: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-1894/2017 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Mitte An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
|
|
Der Verwaltungsausschuss hat am 15. Juni 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 639, 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Mit der vorliegenden textlichen Änderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Spielhallen, Spielcasinos Wettbüros sowie Bordelle im Plangebiet ausgeschlossen werden. Alle weiteren Regelungsinhalte des bestehenden Bebauungsplanes bleiben unberührt.
Durch den Ausschluss bestimmter Arten ansonsten zulässiger Nutzungen sowie die Umstellung hinsichtlich der Nutzungsart auf die Baunutzungsverordnung von 1990 in der Fassung von 2017 werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 639 kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.