Drucksache Nr. 15-1892/2015 S1:
Verkehrssicherheit Kreuzungsbereich Brehmstraße/Bischofsholer Damm
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 14.10.2015
TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1892/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verkehrssicherheit Kreuzungsbereich Brehmstraße/Bischofsholer Damm
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 14.10.2015
TOP 9.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Am Bischofsholer Damm im Abbiegebereich von der Brehmstraße in den Bischofsholer Damm stadteinwärts, werden Verkehrszeichen aufgestellt, die ein falsches Abbiegen auf die Fahrspuren des Bischofsholer Damms stadtauswärts verdeutlichen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Brehmstraße / Bischofsholer Damm ist eindeutig. Das Linksabbiegen aus der Brehmstraße auf den Bischofsholer Damm ist durch das vorhandene Zeichen 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei) StVO geregelt (siehe Foto).
Auch nach Rücksprache mit der Polizei gibt es in diesem Bereich weder Erkenntnisse über entsprechendes Fahrverhalten, noch wurden Unfälle mit „Geisterfahrern“ polizeilich erfasst.

Ein weiterer Beschilderungsbedarf besteht somit nicht.