Anfrage Nr. 15-1891/2017:
Entkernung von Gebäuden

Inhalt der Drucksache:

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Entkernung von Gebäuden

Nach Aussage eines Baufachmanns darf man in Bayern ohne Genehmigung keine Gebäude entkernen, um sie einem anderen Zweck zuzuführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Muss in Niedersachsen/ Hannover für die Entkernung eines Geschäfts, einer Fabrik oder einer Kirche eine Genehmigung beantragt werden, wenn solche Gebäude einem anderen Zweck zugeführt werden sollen, wie z. B. der Schaffung von Wohnungen?

2) Wenn ja, mit welcher Strafe muss ein Bauherr rechnen, wenn er ohne Genehmigung entkernt?