Antrag Nr. 15-1890/2014 N1:
Aussenverkaufsfläche für die „Grüne Meile“

Inhalt der Drucksache:

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Aussenverkaufsfläche für die „Grüne Meile“

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen :
Die Verwaltung stellt dem jeweiligen Inhaber des Ladengeschäfts „Grüne Meile“, Lister Meile 81, gegen ein angemessenes Entgelt unverzüglich eine zusätzliche Aussenverkaufsfläche auf der Lister Meile zur Verfügung.
Die zusätzliche Verkaufsfläche, ggf. saisonal (Spargelzeit etc.), kann z.B. dadurch geschaffen werden, dass der jeweilige Geschäftsinhaber der Ladeneinheiten auf der gegenüberliegenden Seite der Lister Meile durch schriftliche Erklärung gegenüber der LHH seine nicht genutzten Aussenverkaufsflächen an den jeweiligen Inhaber der „Grünen Meile“ abtritt. Hilfsweise erhält die „Grüne Meile“ auch das Recht auf eine Aufteilung der Verkaufsfläche in 50cm Warenbank – Durchgang – 1m weitere Warenbank.

Begründung

Die „Grüne Meile“ ist ein weit über die Lister Meile hinaus beliebtes Fachgeschäft für frisches Obst und Gemüse gerade auch aus regionaler Erzeugung.
Die LHH hat den jahrelang betriebenen, äußerst beliebten Verkauf vor dem Geschäft im Spätsommer wegen Verstößen gegen ihre Sondernutzungssatzung komplett untersagt. Das Ladengeschäft selbst ist jedoch zu klein und das Leben auf der Lister Meile ist nun um eine beliebte und belebende Attraktion ärmer.
Zwar gibt es jetzt für den neuen Betreiber wieder die Möglichkeit, eine sogenannte Warenbank an der Fassade aufzubauen, dies reicht jedoch nicht, um das gewohnte Einkaufserlebnis gestalten zu können und das Geschäft wirtschaftlich betreiben zu können.
Bereits bei Einführung der umstrittenen Sondernutzungssatzung hat die CDU-Bezirksratsfraktion darauf hingewiesen, dass diese das beliebte Angebot u.a. der „Grünen Meile“ nicht mehr zulassen wird und daher bei der Verkaufsbeschränkung Änderungen erforderlich sind (DS 15-1317/2008).
Da nicht davon auszugehen ist, dass die LHH ihre umstrittene Sondernutzungssatzung kurzfristig sinnvoll anpassen wird, fordern wir für die „Grüne Meile“ umgehend eine Aussenverkaufsfläche vor dem Geschäft analog der gelebten Ausnahmeregelungen zur Satzung z.B. des Schreibwarengeschäft Ecke Drostestraße oder der Blumengeschäfte.
Der zwischenzeitlich durchgeführte Ortstermin des Bezirksrats hat gezeigt, dass es auf der Lister Meile derzeit eine Vielzahl unterschiedlichster Versionen der „Warenbänke“/Aussenverkaufsflächen gibt.
U.a. hat die Verwaltung auf der Nordostseite eine nachvollziehbare aber nicht von der Satzung gedeckte Aufteilung 50cm Warenbank – Durchgang – 1m weitere Warenbank zugelassen.
Zur Attraktivitätssteigerung und Absicherung des beliebten Geschäfts ist der geforderte Beschluss dringend erforderlich.
Nebenbei steigert die LHH bei der von uns deutlich präferierten Variante „Zusatzfläche“ dadurch ihre Gebühreneinnahmen.