Drucksache Nr. 15-1889/2012:
Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
 
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15-1889/2012
1
 

Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode

Antrag,

folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die geplante Straße, welche laut B.-Plan Nr. 1583 parallel zur Bemeroder Straße verläuft und von der Straße Döhrbruch bis zum Goldrutenweg führt, erhält den Namen Aronstabweg.


Übersichtskarte siehe Anlage 1

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient der Orientierung innerhalb einer Stadt. Insbesondere stellt sie ein zweifelsfreies und schnelles auffinden in Notfallsituationen sicher. Eine Benennung dient daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Diese Benennung wird erforderlich, da die Straße nunmehr ausgebaut werden soll und bereits Bauanträge für Neubauten an dieser Straße vorliegen. Genderspezifische Belange sind durch die Benennung nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Die Gesellschaft, welche als Erschließungsträger im Bereich Seelhorster Garten tätig ist, arbeitet derzeit an den Planungen für den Ausbau des Straßenabschnitts zwischen Döhrbruch und Goldrutenweg, welcher parallel zur Bemeroder Straße verläuft. Da bereits Neubauanträge an dieser Straße vorliegen, wird die Benennung jetzt erforderlich.

Der Benennungsvorschlag Aronstabweg erfolgt nach dem in der Seelhorst und auch am Dreibirkenweg vorkommenden Aronstabgewächs, dem Gefleckten Aronstab. Er bezieht sich somit auf die vorhandenen angrenzenden Straßennamen, welche nach der Vegetation, die für historisch alte Waldstandorte wie die Seelhorst typisch ist, benannt sind.

Der südöstliche Abschnitt zwischen Goldrutenweg und Seelhorster Allee ist bereits ausgebaut, jedoch nicht eigenständig benannt. Hier vorhandene Häuser sind den Straßen Goldrutenweg und Seelhorster Allee zugeordnet, was in der Vergangenheit zu Auffindungs- problemen der anliegenden Häuser geführt hat. Um solche Orientierungsprobleme im nordwestlichen Abschnitt zu vermeiden, hält die Verwaltung die eigenständige Benennung des nordwestlichen Straßenabschnittes für notwendig.

Die neue Straße geht in den bereits vorhandenen Straßenabschnitt über. Daher wurde geprüft, ob dieser Straßenabschnitt in die Benennung einbezogen werden kann. Die durch eine Einbeziehung von einer Adressänderung betroffenen 12 Anlieger-Parteien wurden zunächst zu den Auffindungsschwierigkeiten befragt. Die Mehrheit der Betroffenen wendet sich gegen eine Adressänderung, da sich die anfänglich aufgetretenen Auffindungs- schwierigkeiten relativiert haben und die Adressen inzwischen besser bekannt sind. Angesichts der Rückmeldungen wird von der Umbenennung des südöstlichen Straßenabschnitts abgesehen.
61.21 
Hannover / 02.08.2012