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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Ulrike Deierling
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Ulrike Deierling die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Es ergeben sich keine Auswirkungen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Ulrike Deierling hat mit am 10.09.2025 zugegangenen Schreiben ihren Mandatsverzicht für den Stadtbezirkrat Misburg-Anderten zum 05.09.2025 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten durch Verzicht zu dem von ihr erklärten Zeitpunkt. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
18.63.05
Hannover / Sep 15, 2025