Anfrage Nr. 15-1887/2016:
Kattenbrookspark DS 15-1202/2016

Inhalt der Drucksache:

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Kattenbrookspark DS 15-1202/2016

Mit der o. g. Drucksache hatte die CDU-Fraktion schon Ende Mai auf Missstände im Kattenbrookpark hingewiesen. Hier wird bei schönem Wetter vermehrt gegrillt, denn das Grillen ist laut § 11 (2) der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) in allen öffentlichen Park- und Grünanlagen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Zu diesen Auflagen gehört auch, den Abfall nach dem Grillen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Viele Mitbürger/innen nehmen es hier jedoch mit der Abfallentsorgung nicht so genau. So gibt es gibt immer noch Klagen von Anwohnern und Spaziergängern. Wir hatten die Zustände ja schon mit Fotos dokumentiert.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bereits ergriffen, um diesem Zustand Einhalt zu gebieten?
2. Welche prophylaktischen Maßnahmen sollen ergriffen werden, um hier auch in Zukunft für saubere Grünanlagen für alle zu sorgen?

Petra Stittgen