Antrag Nr. 15-1886/2017:
Besucherparkausweise

Inhalt der Drucksache:

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Besucherparkausweise

Antrag

Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die eingerichteten Bewohnerparkzonen und den berechtigten Personenkreis sogenannte Besuchertagesausweise zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Auf Grund der Parkraumbewirtschaftung durch die Stadt Hannover ist es Besuchern/
-innen nicht bzw. kaum möglich, in Bewohnerparkzonen kostenfrei bzw. kostengünstig zu parken. Auch die meistens vorgeschriebene Höchstparkdauer schränkt
Besucher/-innen ein.
Durch die Bereitstellung von Besuchertagesausweisen wäre ein Parken in Bewohnerparkzonen auch für Besucher/-innen möglich.
Die Ausgestaltung der Besuchertagesausweise soll sich an den in Bielefeld bereits seit 1995 erfolgreich Anwendung findenden Regularien orientieren.
(siehe https://www.bielefeld.de/de/sv/verkehr/parken/pgg/vis.html)
Unter anderem beinhalten diese, dass mit Erteilung einer Anwohnerparkberechtigung für ein Jahr zwei Blöcke zu je fünf Besucherparkausweisen enthalten sind. Eine darüber hinaus gehende Abgabe erfolgt ebenfalls in 5er-Blöcken gegen eine Verwaltungsgebühr von circa 10 Euro.
Die Nutzung des Besucherparkausweises erfolgt durch Eintragung des Buchstabens der betreffenden Bewohnerparkzone, des aktuellen Tagesdatums und des amtlichen Kennzeichens.