Anfrage Nr. 15-1881/2021:
Parken Firmenfahrzeuge

Inhalt der Drucksache:

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Parken Firmenfahrzeuge

In der Herrenhäuser Straße 88 -Eingang von der Malortiestraße- gibt es eine Fahrschule
Voß. Vor diesem Eingang parken mehrere Fahrschul-Fahrzeuge, u.a. auch
etwa 16 Motorräder, ein Anhänger und Pkw's. Alle Fahrzeuge sind zugelassen, werden
aber nicht ständig bewegt. Der Bereich in Höhe des Eingangs zur Fahrschule ist
somit ständig zugeparkt und für andere Anwohner der Malortiestraße nicht benutzbar.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Dürfen Firmenfahrzeuge ständig unbewegt an derselben Stelle fast Dauerparken?
2. Gibt es Auflagen für Gewerbebetriebe mit vielen Fahrzeugen für Abstellmöglichkeiten
ihrer Fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Straßenraumes zu sorgen?