Drucksache Nr. 15-1881/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Versorgung mit Kita-Plätzen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
16.09.2015 TOP 3.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1881/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Versorgung mit Kita-Plätzen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
16.09.2015 TOP 3.1.5.

Unter der zunehmenden Zahl an Flüchtlingen, die nach Hannover kommen, befinden sich auch etliche Kinder, die unter gegeben Bedingungen betreut werden müssen. Eine größere Anzahl an Kindern hat zur Folge, dass die Versorgung an Plätzen in Kindertagesstätten vor neue Herausforderungen gestellt wird.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Versorgungslage mit KiTa-Plätzen in unserem Stadtbezirk und welche Herausforderungen sieht sie für den Stadtbezirk?
2. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Stadtverwaltung dem zunehmenden Bedarf an KiTa-Plätzen und wie sieht die weitere Planung für die nächsten Jahre aus?
3. Werden durch den höheren Bedarf an KiTa-Plätzen neue Stellen zur Betreuung geschaffen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, wie wird der vermeintliche Mehraufwand kompensiert?

Die Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Betreuungsquoten für Kindertagesbetreuung inklusive Tagespflege stellen sich im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode nach derzeitigem Sachstand wie folgt dar:
- 36% im Krippenbereich
- 90% im Kindergartenbereich
Das Betreuungsangebot im Stadtbezirk ist weiterhin auskömmlich. Die Größenordnung der im städtischen Familienservicebüro vorliegenden Anträge auf Vermittlung von Krippen – und Kindergartenplätzen bietet keine Anhaltspunkte, die auf eine Unterversorgung mit Kindertagesstättenplätzen hindeuten. Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Bedarfszahlen und dem zu erwartenden Zusatzbedarf durch Flüchtlingsfamilien ist die Verwaltung bestrebt, das Platzangebot im Krippen- und Kindergartenbereich zu verbessern. Hierfür werden die Neueinrichtung von Kindertagesstätten in geeigneten Bestandsgebäuden, die Erweiterung bereits vorhandener Kinderbetreuungseinrichtungen und ggf. auch Kitaneubauten angestrebt.

Insbesondere für den Stadtteil Kirchrode wird seit geraumer Zeit nach Möglichkeiten gesucht, ein Krippenplatzangebot zu schaffen. Aktuell befindet sich die Verwaltung erneut in konkreten Gesprächen bezüglich der Realisierung eines Kitaneubaus am Standort ‘Am Rohfeld‘, welcher geografisch zum Stadtteil Anderten gehört. Aufgrund seiner Lage direkt an der Stadtbezirksgrenze würden die dort entstehenden Betreuungsplätze zur Deckung des Bedarfes auch in Kirchrode zur Verfügung stehen. Der Standort ist derzeit in Prüfung für eine 4-gruppige Einrichtung, deren Betreuungsangebot mindestens 2 Krippengruppen umfassen soll.
Eine entsprechende Drucksache wird ggf. im Rahmen des politischen Beschlussverfahrens zu gegebener Zeit auch dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Kenntnis vorgelegt.

Die Aktivierung des im Bebauungsplan Nr. 1551 als sog. Kitavorbehaltsfläche ausgewiesenen Grundstückes Lehmbuschfeld/Kreuzbusch befindet sich aktuell in konkreter Prüfung hinsichtlich der Errichtung eines Kitaneubaus.

Ferner ist die Verwaltung weiterhin laufend im Gespräch mit potentiellen Trägern und Interessierten, sowie mit bereits tätigen Trägern von Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, sowie angrenzenden Stadtbezirken. Auch das städtische Familienservicebüro strebt weiterhin einen Ausbau der Tagespflegeplätze im Stadtbezirk an.

Dem Betreuungsbedarf von Kindern, deren Eltern als Flüchtlinge nach Hannover kommen, begegnet die Verwaltung zunächst durch die Einrichtung von sog. niedrigschwelligen Angebote, die bereits in den Wohnheimen Munzeler Str. 25 und Hildesheimer Str. 161 eingerichtet wurden (DS-Nrn. 1860/2014 u. 1387/2015). Anlassbezogen sollen diese Angebote stadtweit weiter ausgebaut werden, ggf. auch im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Die entsprechende/n Drucksache/n werden zu gegebener Zeit dem Stadtbezirksrat vorgelegt.

Ferner ist geplant, die Betreuungsangebote für die Kinder im Alter von unter 6 Jahren in den Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

Die Erfahrung hat bislang gezeigt, dass Kindertagesstätten-Betreuung vom überwiegenden Teil der Familien erst dann nachgefragt wird, wenn diese aus dem Wohnheim in eine eigene Wohnung umzieht. Insofern muss zunächst die Verteilungssituation im Stadtgebiet abgewartet werden, um Klarheit über die tatsächlich vorhandene Bedarfsentwicklung in Wohnortnähe zu bekommen. Der bisherige -relativ geringe- Bedarf wird von den vorhandenen Kindertagesstätten abgedeckt. So besuchen z.B. einige Kinder von Bewohnern des Flüchtlingswohnheimes in der Zweibrückener Str. bereits die städt. Kindertagesstätte am Neunkirchener Platz.

Im Rahmen jeglicher Erweiterungen des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten wird selbstverständlich auch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal erforderlich. Der Umfang richtet sich nach den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder sowie den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Die zusätzlichen Personalkosten werden einkalkuliert und im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt.