Anfrage Nr. 15-1880/2014:
Wiederherstellung von Straßen, Wegen und Fahrradwegen nach Bauarbeiten

Inhalt der Drucksache:

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Wiederherstellung von Straßen, Wegen und Fahrradwegen nach Bauarbeiten

NachTiefbauarbeiten werden die Öffnungen oft nur provisorisch mit einer Asphaltdecke verschlossen. Mosaiksteine oder Gehwegplatten werden nicht wieder eingesetzt. Fahrbahn- oder Radwegemarkierungen werden nicht oder lange nicht ersetzt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Veranlasser der Bauarbeiten zur originalgetreuen Wiederherstellung des Straßenlandes verpflichtet?
2. Wie lange dauert es in der Regel, bis öffentliches Straßenland nach Tiefbauarbeiten originalgetreu wieder hergestellt wird und werden die Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt, auch wenn z.B. die Wiederherrichtung im Rahmen weiterer Sanierungsarbeiten durch die Stadt mit erfolgt? (Beispiel Lister Platz)
3. Das Baudezernat sorgt an vielen Plätzen der Stadt durch Wettbewerbe usw. für eine Stadtbildaufwertung. Gehören das zügige Beseitigen von Asphalt-Flicken und Provisorien nach Tiefbauarbeiten für das Baudezernat nicht dazu?