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Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Dunkel
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Marco Dunkel die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
neutral
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
neutral
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Marco Dunkel hat mit Schreiben vom 25.08.2024 seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirkrat Nord erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Nord durch Verzicht zu dem von ihm erklärten Zeitpunkt. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.13 BRB
Hannover / Sep 16, 2024