Drucksache Nr. 15-1877/2023 N1 S1:
ENTSCHEIDUNG über den Antrag der CDU-Fraktion:
Sauberkeit auf öffentlichen Grünflächen im Stadtbezirk verbessern
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 21.09.2023
TOP 9.4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-1877/2023 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG über den Antrag der CDU-Fraktion:
Sauberkeit auf öffentlichen Grünflächen im Stadtbezirk verbessern
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 21.09.2023
TOP 9.4.1.1.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Sauberkeit auf öffentlichen Grünflächen im Stadtbezirk zu verbessern. Hierzu mögen einerseits Gespräche mit Aha geführt werden, um insbesondere im Umfeld von Sitzbänken den Reinigungszyklus zu erhöhen. Anderseits möge der städtische Ordnungsdienst verstärkt entsprechende Örtlichkeiten bei uns im Stadtbezirk kontrollieren, um gegen die Verursacher der (oft mutwilligen) Verschmutzung vorzugehen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Begründung:

Die Verwaltung lässt in dem Stadtbezirk die Grünflächen bereits regelmäßig reinigen. Die Reinigung erfolgt teilweise mehrmals wöchentlich, mindestens aber einmal wöchentlich durch beauftragte Dienstleister oder durch die zuständigen Pflegebetriebe.
Mit der stadtweiten Vergabe der Reinigung diverser Flächen sind die finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft, sodass eine weitere Beauftragung zusätzlicher Reinigungsleistungen in diesem Rahmen nicht möglich ist. Eine weitere dauerhafte und regelmäßige Erhöhung der Reinigungsintervalle in Eigenleistung kann aus personellen Gründen nicht erfolgen.
Das Erscheinungsbild vieler Grünflächen wird durch die verstärkte Missnutzung der Flächen bestimmt und ist nicht auf mangelnde Reinigungsleistungen zurück zu führen. Wenn eine Missnutzung beobachtet wird, kann der städtische Ordnungsdienst oder die Polizei benachrichtigt werden.