Antrag Nr. 15-1876/2026:
Verkehrssicherheit in der Linsingenstraße und der Isernhagener Straße

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrssicherheit in der Linsingenstraße und der Isernhagener Straße

Antrag

In der Linsingenstraße unmittelbar vor dem Hirtenweg und in der Isernhagener Straße unmittelbar vor der Alvenslebenstraße werden im östlichen Seitenraum jeweils ein Parkverbot erlassen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern (Fotos 1 und 2).

Ebenfalls in der Linsingenstraße am Beginn in Richtung Süden wird ebenfalls ein Parkverbot im westlichen Seitenraum parallel zu dem kurzen und nicht benutzungspflichtigen Radweg erlassen. Die anschließende Markierung zur Einfädelung des Radverkehrs in den fließenden Straßenverkehr wird rot nachmarkiert (Foto 3, derzeit Baustelle).

Im weiteren Verlauf zwischen Troschkestraße und Niedersachsenring werden im westlichen Gehwegbereich die Restbestände der alten Radwegemarkierung beseitigt und/oder ein Radverkehrsverbotsschild installiert.

Begründung


In der Linsingenstraße (nördlich der Möckernstraße) und der Isernhagener Straße (nördlich Lister Kirchweg) existieren zwei nicht benutzungspflichtige, aber relativ gut ausgebaute Radwege in östlicher Seitenlage. Der Übergang beider Radwege in den Straßenverkehr ist hinter parkenden Autos sehr schlecht einsehbar. Ein Parkverbot in diesen Bereichen verbessert die Sichtverhältnisse und damit die Verkehrssicherheit.

Gegenüber am Beginn der Linsingenstraße in Richtung Süden wird der Radverkehr für wenige Meter ebenfalls auf einen nicht benutzungspflichtigen Radweg geführt und dann in den Straßenraum übergeleitet. Die Markierung ist hier abgängig und sollte rot nachmarkiert werden. In diesem Bereich würde ein Parkverbot die Sichtverhältnisse ebenfalls verbessern.

Im weiteren Bereich sind im Nebenraum noch alte Markierungen eines ehemaligen Radweges zu erkennen. Dies nehmen einige Radlerinnen und Radler zu Anlass den Gehweg mit dem Rad zu befahren. Das führt laut Angaben der Bürgerin stetig zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, da Uneinigkeit darüber besteht, ob der Radverkehr in der Nebenanlage fahren darf oder nicht. Durch die Entfernung der Altmarkierung und/oder dem Aufstellen von Radverbotsschildern kann die Verkehrssicherheit hier erhöht werden.