Drucksache Nr. 15-1876/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mitbringen eigener Getränke zum Kinder Fest im Rahmen des Fährmannsfestes 2018
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.08.2018
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1876/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mitbringen eigener Getränke zum Kinder Fest im Rahmen des Fährmannsfestes 2018
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.08.2018
TOP 7.2.1.

Dem Verein Fährmanns Kinder Fest e.V. wurde eine Projektzuwendung für das Fährmanns Kinderfest 2018 in Höhe von 7.750,00 € bewilligt. [1]

Mehrfach wurde mir gegenüber bemängelt, dass es Beschränkungen hinsichtlich des Einbringens eigener Getränke auf das Festgelände gab.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:


1.) Gab es Vorgaben der Verwaltung hinsichtlich des Einbringens von Getränken in Glasflaschen auf das Festgelände und wenn ja, mit welcher Begründung?

2.) Ist für die Verwaltung nachvollziehbar, warum Besucher keine Glasflaschen mitbringen durften, solche jedoch von den Verkaufsständen angeboten wurden?

3.) Ist der Verwaltung bekannt, ob auch die Einbringung von Getränken in Kunststoff- oder Metallbehältnissen auf das Festgelände zum Kinder Fest verweigert wurde und wenn ja, mit welcher Begründung?


[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1044-2018

Antwort


zu 1.) und 2.)

Die Verwaltung hat keine Vorgaben hinsichtlich des Einbringens von Getränken ausgesprochen. Nach Angaben des Veranstalters war Wasser in PET-Verpackungen bis zu einer Größe 0,5 Liter auf der Veranstaltung zugelassen, da die Erlöse aus der Gastronomie einen wesentlichen Deckungsbeitrag beim Fährmannsfest darstellen. Trotz der städtischen Zuwendung ist der finanzielle Rahmen dieser Veranstaltung begrenzt und die Einnahmen aus der Gastronomie bedeutend.

zu 3.)

Die oben genannte Regelung wurde durch den Sicherheitsdienst des Fährmannsfestes umgesetzt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sich unterschiedlich in der Auslegung dieser Regelung verhalten haben.