Anfrage Nr. 15-1876/2018:
Mitbringen eigener Getränke zum Kinder Fest im Rahmen des Fährmannsfestes 2018

Inhalt der Drucksache:

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Mitbringen eigener Getränke zum Kinder Fest im Rahmen des Fährmannsfestes 2018

Dem Verein Fährmanns Kinder Fest e.V. wurde eine Projektzuwendung für das Fährmanns Kinderfest 2018 in Höhe von 7.750,00 € bewilligt. [1]

Mehrfach wurde mir gegenüber bemängelt, dass es Beschränkungen hinsichtlich des Einbringens eigener Getränke auf das Festgelände gab.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:


1. Gab es Vorgaben der Verwaltung hinsichtlich des Einbringens von Getränken in Glasflaschen auf das Festgelände und wenn ja, mit welcher Begründung?

2. Ist für die Verwaltung nachvollziehbar, warum Besucher keine Glasflaschen mitbringen durften, solche jedoch von den Verkaufsständen angeboten wurden?

3. Ist der Verwaltung bekannt, ob auch die Einbringung von Getränken in Kunststoff- oder Metallbehältnissen auf das Festgelände zum Kinder Fest verweigert wurde und wenn ja, mit welcher Begründung?


[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1044-2018