Antrag Nr. 15-1875/2015:
bezahlbarer Wohnraum in Hannover-Mitte

Inhalt der Drucksache:

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bezahlbarer Wohnraum in Hannover-Mitte

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Niedersächsische Landesregierung zur Aufrechterhaltung bezahlbaren Wohnraums in Hannover-Mitte zum Erlass einer Rechtsverordnung aufzufordern,
· mit welcher die Kappungsgrenze zur Erhöhung von Mieten für bestehende Wohnraummietverhältnisse von 20 % auf 15 % abgesenkt wird und
· mit welcher die Mietpreisbremse für die Neuvermietung von Wohnraum in Höhe von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete

zumindest für den vollständigen Stadtbezirk Hannover-Mitte (Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo) eingeführt wird.

Ferner wird die Landeshauptstadt Hannover aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einführung einer kommunalen Leerstandsabgabe für spekulativ leergehaltenen Wohnraum zu schaffen.

Begründung

In der Landeshauptstadt Hannover wächst die Zahl der EinwohnerInnen seit Jahren stetig, insbesondere im Stadtbezirk Mitte, in welchem die Zahl der EinwohnerInnen innerhalb der letzten 4 Jahre um über 2500 Personen und damit um über 7,5 % gewachsen ist.

Während die Landeshauptstadt Hannover mit der GBH erfreulicherweise in einem wachsenden Maß den Wohnungsbau ankurbelt, um (auch) bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nutzen einige Investmentgesellschaften und Hedgefonds auf der Vermieterseite die wachsende Nachfrage am Wohnungsmarkt schamlos aus, indem sie bezahlbaren Wohnraum durch rücksichtslose Mieterhöhungen, durch immense Preiserhöhungen bei der Neuvermietung und durch spekulatives Leerstehenlassen von Wohnraum vernichten.

Interessierte VertreterInnen der Bauindustrie weisen unter Verkennung des Wohnungsmarktes in Hannover immer wieder darauf hin, dass Zustände wie in Hamburg und in München noch längst nicht erreicht seien und daher weitergehende Maßnahmen, die preisdämpfend wirken könnten, derzeit nicht erforderlich seien.

Für Mitmenschen, die jedoch dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und nicht über die höchste Attraktivität auf der Nachfrageseite verfügen, spielt es jedoch im Ergebnis keine Rolle, ob sie in Hannover, in München oder in Hamburg den benötigten Wohnraum nicht finden, zumal sich die Leerstandsquote von Wohnraum derzeit auch gerade im Stadtbezirk Mitte auf einem historisch niedrigen Niveau bewegt.

Zum Schutz insbesondere von Menschen und Familien mit überschaubaren Einkommensverhältnissen und von EmpfängerInnen von Sozialleistungen sind die genannten Maßnahmen flankierend zu den Investitionstätigkeiten der GBH erforderlich.